Verwaltungshandeln muss transparent werden!

Verwaltungshandeln muss transparent werden !

 

Es erschließt sich nicht und ist auch rechtlich nicht nachvollziehbar, warum die Verwaltung und auch der bisherige Gemeinderat in der Vergangenheit so viele Punkte in nichtöffentlichen Sitzungen und fernab der gebotenen Öffentlichkeit vorberaten hat. Das Ergebnis waren dann „festzementierte“ Beschlussvorschläge zu den öffentlichen Sitzungen. Die Redebeiträge einzelner Gemeinderatsmitglieder hielten sich dann sehr in Grenzen und wenn doch eine entgegengesetzte Meinung geäußert wurde, fand diese Bemerkung nur ein „müdes Lächeln“. Für die Zuhörer und Außenstehenden entstand dann der Eindruck, hier wird keine Politik für die allgemeine Bürgerschaft, sondern für ein elitäre Gesellschaft gemacht und die Bevölkerung hat sich gefälligst daran zu halten.

 

So aber funktioniert eine repräsentative Demokratie nicht.

 

Da es den permanenten Volksentscheid nicht gibt, liegt die Verantwortung für die Dauer der Legislaturperiode von fünf Jahren bei den gewählten Gemeinderäten. Sie handeln stellvertretend und treuhänderisch für die Bürgerinnen und Bürger und damit ausschließlich im Sinne der Bürgerschaft. Und weil in allen Beschlussfassungen das Wohl der Bürger im Vordergrund zu stehen hat, gibt es eigentlich keinen Spielraum für eine Geheimnistuerei.

 

 

Auffallend ist seit längerer Zeit, dass in Ochsenhausen zu Beginn von städt. Bauvorhaben ein gewisser Grundbetrag angesetzt und auf dieser Grundlage wird dann das Vorhaben in Gang gesetzt. Alle nachfolgenden, oft nicht unerheblichen Kostensteigerungen werden kommentarlos hin genommen. Nach Abschluss der Maßnahmen erfolgt noch in der Presse ein Abschlussfoto mit dem Bürgermeister und den Firmenvertretern und damit hat alles sein Bewenden.
Von der Markierungen ist nach 6 Monaten nichts mehr zu sehen.

 

 

Ein abschließender Kostenbericht aber, in dem die einzelnen Maßnahmen von der Planung, über die Vergabe und dann zum Ende der Fertigstellung aufgelistet ist, erfolgt dann leider nicht mehr. Das aber genau ist die Transparenz, die von den Bürgern berechtigterweise eingefordert wird, denn das hat mit Wirtschaftlichkeit zu tun. Und daran muss sich auch die Öffentliche Verwaltung - sprich Gemeindeverwaltung -messen lassen.

 

Genauso verhält es sich bei Vorhaben, die der Daseinsvorsorge dienen und die nicht unbedingt der Wirtschaftlichkeit unterliegen. Wir denken dabei an alle Dienstleistungen der Schul-, Kultur und Kleinkindbetreuung. Ebenso zählen wir dazu die Altenhilfe, die ehrenamtlich getätigte Vereinskultur sowie alle gesellschaftlichen Betätigungen im Ort und für den Ort.

 

Hier fehlt es u.E. an kurz-, mittel- und langfristigen Zielvorstellungen der Verwaltung. Und diese Zielvorstellungen sollten nicht nur in den Gemeinderatsgremien ausgearbeitet werden, sondern mit der Bürgerschaft frühzeitig beraten werden. Der Bürger möchte in der heutigen Zeit mitreden und mitgestalten und möchte nicht nur bei der Umsetzung von Aufgaben eingebunden werden, sondern bereits bei der Planung von neuen Maßnahmen.

 

Deshalb haben wir uns von der „PRO-OX“ Liste entschlossen, im Falle der künftigen Mitarbeit im Gemeinderat eine Arbeitsgemeinschaft „Zukunft für Ochsenhausen“ ins Leben zu rufen, bei der laufend alle Akteure aus Vereinen und anderen Gesellschaftsschichten aus dem Hauptort und allen Teilorten ihre Erfahrung und ihre Ideen auf Augenhöhe einbringen können.

 

Das verstehen wir unter „Transparenz“ und „Wertschätzung“

 

 

 

§ 35
Öffentlichkeit der Sitzungen

(1) 1Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. 2Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden. 3Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. 4In nichtöffentlicher Sitzung nach Satz 2 gefaßte Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.

 

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