Sitzungsvorbericht zur Gemeinderatssitzung mit Schwerpunkt Untere Wiesen

Vorbericht zur kommenden Gemeinderatssitzung am 17.11.2020

 

Im Nachgang erfolgt ein ausführlicher Sitzungbericht.

Auf der Tagesordnung dieser Sitzung stehen u.a. folgende Punkte:

  • Billigung des Entwurfs zum Bebauungsplanverfahren „Untere Wiesen III“ in Ochsenhausen

  • Maßnahmenpaket zur anstehenden Re-Zertifizierung (European Energy Award)

  • Bericht über die Entwicklung der Ökomenischen Sozialstation Rottum-Rot-Iller e.V.

  • Einwohnerfragestunde

  • Vergabe des Auftrags zum Einbau von Lüftungssystemen an den örtl. Schulen

  • Kalibrierung und Netzberechnung Wasserversorgungsnetz der Stadt Ochsenhausen

  • Beschaffung eines gebrauchten Mannschaftstransportwagens für die FFW Ochsenhausen.

In diesem Bericht wollen wir uns auf die aus unserer Sicht wichtigen Punkte beschränken:

  1. Billigung des Entwurfs zum Bebauungsplanverfahren „Untere Wiesen III“ in Ochsenhausen

Am 05.05.2020 wurde im Gemeinderat mehrheitlich der Aufstellungsbeschluss gefasst und anschließend wurde dieser ursprüngliche Planentwurf den Trägern öffentlicher Belange (Fachbehörden) zur Stellungnahme zugleitet sowie der Öffentlichkeit bekanntgegeben (im OAZ). Zwischenzeitlich haben sich eine Vielzahl von Behörden gemeldet und ihre Stellungnahmen abgegeben. Außerdem haben auch viele Bürgerinnen und Bürger ihre Bedenken gegen diesen Bebauungsplan vorgebracht, weil deren Tragweite zumindest der Bevölkerung nur ganz unterschwellig dargestellt wurde. Wer sich allerdings etwas näher mit diesem Planwerk befasst, stellt ganz schnell fest, dass hier an dieser Stelle kein ganz normales Gewerbegebiet entwickelt werden soll, sondern ein groß dimensionierter Industriekomplex wird dabei möglich. Zuerst waren es Bauflächen, die mit Gebäuden in den Ausmaßen ca. 125 m Länge / ca. 60 m Breite und 25 m Höhe bebaut werden konnten. Der jetzt vorgelegte und in der Sitzung am 17.11.2020 zu beratende Plan sieht Bauflächen vor, die auf eine Länge von 220 m und eine Breite von bis zu 150 m Gebäude von 20 m Höhe + technische Aufbauten zulassen.

 

Um diese neue Fläche und die bereits bebaute Restfläche verkehrstechnisch zu erschließen, bedarf es den Neubau einer Brücke über die Rottum nördlich des Heizwerks und auch eine weitere Fläche östlich der Rottum (bisherige Lagerfläche der Fa. Gräser) wird in den Bebauungsplan einbezogen.

 

Von der Stadtverwaltung wird diese neue und nicht unerhebliche Erweiterung auf fast unglaubliche Art und Weise als Errungenschaft und Entgegenkommen für die unmittelbare Wohnbebauung verkauft:

  • Mehr Entwicklungsfläche mit mehr Flexibilität der Gebäudestellungen und bessere Verteilung der Baumassen

  • Reduzierung der bisher vorgesehenen Gebäudehöhen von 25 m auf 20 m

  • Mehr Gebäudeabstand zum Baugebiet Burghalde und Erweiterung der Grünflächen mit Pflanzgeboten

 

Dass aber die möglichen Bauflächen und den entsprechende Baumassen gegenüber dem Bebauungsplanaufstellungsbeschluss vom 05.05.2020 um nahezu 100 % vergrößert werden kann, wird nicht erwähnt.

Und dass zudem auch z.B. das Landesamt für Denkmalpflege wegen der künftigen Beeinträchtigung der Stadtansicht mit verhinderndem Klosterblick moniert und dass das Wasserwirtschaftsamt wegen der schon jetzt bestehenden Überlastung der Kläranlage des Abwasserzweckverbands (Anlage läuft derzeit schon mit einer Ausnahmegenehmigung) große Bedenken angemeldet hat, wird von der Verwaltung und vom beauftragten Planer mit der lapidaren Bemerkung „wird zur Kenntnis genommen“ abgetan.

 

Und noch etwas:

Der erste Bebauungsplan „Untere Wiesen“, der die Bebauung der Flächen zwischen der Biberacher Straße (Autohaus Ströbele) und dem Wohnplatz Goldbach regelte, stammt aus dem Jahre 1964. Die damaligen Gemeinderäte und die Verwaltung handelten gewissenhaft und genehmigten nur geringe Gebäudehöhen mit entsprechenden Bauformen zur Wahrung eines gefälligen Ortsbildes. Wichtig war den damaligen Gremien vor allem auch die freie Sicht vom Rottumtal auf das Denkmal Kloster.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch noch zu beachten: Wenn jetzt einem Investor eine derart hohe und massige Bebauung zugestanden wird, dann können nachfolgende Antragsteller mit demselben Recht aufkreuzen; die gesamte Talsilhouette ginge verloren und die angrenzenden Wohngebiete der völligen Abwertung preisgegeben.

Im Übrigen führt die -sich aus dem jetzt vorliegenden Plan ergebende und mögliche- Bebauung zur Blockade einer wichtigen Frischluftschneise; das Stadtklima wäre dauerhaft unwiederbringbar beeinträchtigt.

 

Beim besten Willen:

So kann eine vernünftige und vertretbare Stadtpolitik, eine Gewerbepolitik und städtebauliche Weitsicht nicht funktionieren und der Appell an alle Entscheidungsträger kann deshalb nur lauten:

  • Geben Sie der Stadt einerseits und dem Unternehmen Labor Dr. Merk andererseits zur geordneten Entwicklung eine Chance, in dem alle Anstrengungen darauf gerichtet werden, dem Unternehmen das noch vorhandene und zu einer späteren Entwicklung ausreichend große Grundstück im Gewerbegebiet Längenmoos zur Betriebserweiterung bzw. – Betriebsansiedlung zur Verfügung zu stellen.

  • Das beantragte Projekt ist nicht eine Tagesentscheidung, sondern eine auf viele Jahrzehnte hinausgehende Maßnahme, die dann bei einer Realisierung nicht mehr heilbar sein wird.

  • Seien Sie der Verantwortung bewusst, die Ihnen durch das bei der letzten Kommunalwahl ausgesprochene Mandat der Bürgerschaft von Ochsenhausen übertragen wurde.

 

  1. Kalibrierung und Netzberechnung Wasserversorgungsnetz der Stadt Ochsenhausen

Hierbei ist vorgesehen, das IngBüro AGP mit einem Kostenaufwand von insgesamt 65 565 € zu beauftragen, um das gesamt Wasserversorgungsnetz des Zweckverbands Wasserversorgung Rottumtal zu untersuchen, ob in den Versorgungsleitungen an jeder Stelle des Versorgungsgebiets Wasser in ausreichender Menge, mit ausreichendem Druck in hygienisch einwandfreier Qualität und möglichst störungsfrei ankommt.

 

Wir können diesen Auftrag nicht nachvollziehen, weil dieses IngBüro ohnehin bei jeder Baumaßnahme eingebunden ist und somit die Planunterlagen auf dem neuesten Stand sein müssten. Und ob durch Ablagerungen und Rohraufrauhungen die berechnete Wassermenge im Ernstfall auch ankommt, kann nur durch Messungen an den Endstellen festgestellt werden. Dafür sind in der Wasserbewirtschaftung ganz simple und gängige Instrumente erforderlich, die von jedem auch nur einigermaßen geübten Wassermeister bedient werden können. Wir in Ochsenhausen haben bereits drei Wassermeister angestellt, die nach unserer Auffassung gerade diese Messungen als Füllarbeiten durchführen und die Ergebnisse auch dokumentieren können.

 

Wir halten deshalb diese Beauftragung als völlig überflüssig.

 

  1. Beschaffung eines gebrauchten Mannschaftstransportwagens (MTW) für die FFW Ochsenhausen

Schon bei der letzten Gemeinderatssitzung am 20.10.2020 stand die Beschaffung von drei MTW zur Beratung und Beschlussfassung an. Da der Haushaltsansatz (150 000 €) aber um 39 500 Euro (Gesamtangebotssumme 189 531 €) überschritten war, stellte der GR die Beschaffung zurück und beauftragte die Verwaltung, andere Lösungen zu erarbeiten. Herausgekommen aus diesem Lösungsansatz ist die Beschaffung von zwei neuen MTW zum Angebotspreis von je 63 000 € bei der Fa. Mercedes in Neu-Ulm und die Beschaffung eines gebrauchten MTW um den Preis von 42 900 €. Zusammen ergibt sich dabei ein Gesamtbeschaffungsbetrag von 168 900 €, also immer noch 18 900 € über dem Haushaltsansatz. Und der bewilligte Zuschuss für zwei MTW in Höhe von je 13 000 € war schon immer eingerechnet und dürfen/können nach unserer Ansicht deshalb auch nicht verrechnet werden.

Leider können wir auch diesem Lösungsansatz so nicht zustimmen, denn diese „Klemmzüge“ sind dem Bürger beim besten Willen nicht vermittelbar.

 

Folgende Situation ist gegeben und die uns an einer positiven Entscheidung hindert:

  1. Bei der Stützpunktfeuerwehr in Ochsenhausen werden alle Einsatzfahrzeuge wie z.B. Tanklöschfahrzeuge, Drehleiter usw. vom Kreisfeuerlöschverband bereitgestellt. Dafür zahlt die Stadt einen nicht unerheblichen Beitrag jährlich an den Löschverband. Alle übrigen Fahrzeuge wie Kommandantenfahrzeuge, MTW müssen von der Stadt selbst beschafft und unterhalten werden.

  2. Die Stützpunktwehr in Ochsenhausen hat bereits ein von der Stadt beschaffter MTW.

  3. Der jetzt für die FW Abt. Reinstetten zu beschaffende MTW kann nicht in Reinstetten stationiert werden, weil dort keine Unterstellmöglichkeit besteht, sondern dieses Fahrzeug muss im Ochsenhauser Gerätehaus abgestellt werden. Eine Sinnhaftigkeit ist deshalb nicht erkennbar. Ein Umbau bzw. Anbau in Reinstetten ist lt. Haushaltsplanentwurf aber erst ab dem Jahre 2022 vorgesehen und darüber muss der GR erst noch beraten und beschließen.

  4. Mit dem bereits vorhandenen MTW, dem jetzt vorgesehenen gebrauchten MTW und dem – die nächsten Jahre - abgestellte MTW für Reinstetten stehen dann künftig drei MTW im Feuerwehrgerätehaus Ochsenhausen.

  5. Bekannt ist auch, dass die Feuerwehr Ochsenhausen bereits jetzt schon Probleme hat, die nötige Mannschaftstärke zur Einsatzbereitschaft während eines Arbeitstages zusammen zu bringen; erst kürzlich musste eine Einsatzgruppe aus Erolzheim aushelfen! Wozu dann diese Fülle an Fahrzeugen??