Sackgasse Kindergartenerweiterung

 

 

Zur Betreuung der Kleinkinder besteht in Ochsenhausen ein weiterer Bedarf. Ohne kurz-, mittel- und langfristiges Konzept und ohne öffentliche Diskussion hat der Gemeinderat vor wenigen Wochen beschlossen, den bestehenden Kindergarten in der Riedstraße zu erweitern, obwohl verschiedene Vorgaben der Kindergartenrichtlinien (erstellt vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) an diesem Standort nicht mehr erfüllt werden können. Weder genügend Freifläche je Kind sind gegeben; auch zu viele Gruppen an einem Standort entsprechen nicht den Vorgaben.

Die Kinder sollen möglichst in Wohnortnähe betreut werden, so die Richtlinie.

 Schon im April 2016 wurde im Verwaltungs-, Schul- und Kulturausschuss mitgeteilt, dass in absehbarer Zeit ein weiterer Kindergartenplatzbedarf in der Kernstadt Ochsenhausen besteht. Zwischenzeitlich sind drei Jahre vergangen, ohne dass sich etwas Sichtbares getan hat. Seit März 2019 rückt dieses Thema wieder in den Fokus der Beratung, als zur Änderung des Bebauungsplans „Untere Wiesen II“ eine zusätzliche Fläche im Bereich der Schrebergartenanlage für einen neuen Kindergartenstandort ausgewiesen werden sollte. Mehrheitlich fasst der Gemeinderat den Beschluss, diese Fläche dort auszuweisen, obwohl von Seiten des Gemeinderats nicht von der Hand zu weisende Bedenken geäußert wurden.

 

 

Völlig überraschend wurde dann schon einen Monat später im Gemeinderat eine völlig neue Version aus dem Hut gezaubert, in dem

- der bestehende Kindergarten in der Riedstraße um drei Gruppen erweitert und

- der Planungsauftrag hierzu an das Architekturbüro Sick & Fischbach erteilt wurde.

 

Bei näherer Betrachtung dieser konzeptionslosen Beschlusslage wird deutlich, dass an diesem Standort bei einer Erweiterung verschiedene Kriterien der Kindergartenrichtlinien nicht bzw. nicht mehr erfüllt werden können.

Nach diesen Richtlinien sollen Tageseinrichtungen für Kinder so gelegen sein:

 

- dass lange Wege möglichst vermieden werden (Wohnortnähe) und künftige bauliche Entwicklungen der Umgebung zu bedenken sind.

- die Größe der Einrichtung sollte überschaubar sein und bis zu vier Gruppen werden dabei als sinnvoll angesehen

- der Außenspielbereich sollte ausreichend groß sein; ca. 8 bis 10 Quadratmeter pro Kind mit direkter Anbindung an das Gebäude

 

 

Warum sich der Gemeinderat trotz dieser Vorgaben auf diesen Standort festgelegt hat, ist vordergründig nicht zu erklären. Selbst die Erzieherinnen dieses Kindergartens sind offensichtlich über diese Entscheidung nicht glücklich. Es hat fast den Anschein, dass diese Kräfte vor Ort nicht oder nur ganz oberflächlich in diesen kurzfristigen Entscheidungsprozess einbezogen wurden.

Auch die Festlegung, dem Architekturbüro Sick & Fischbach den Planungsauftrag aus wenig plausiblen Gründen zu erteilen, ist nicht nachvollziehbar.

Obwohl ein dringender Handlungsbedarf besteht und in der Beratung schon davon auszugehen war, dass im Idealfall die neuen Gruppen erst im Herbst 2021 zur Verfügung stehen, setzte sich die Verwaltung und der Gemeinderat über alle Grundsätze hinweg. Völlig unerklärlich.

 

Im Bebauungsplangebiet Burghalde war ursprünglich schon eine Fläche von ca. 3 300 m² als Kindergartenfläche ausgewiesen und von den Anliegern im Rahmen der Erschließungskosten auch schon mitbezahlt. Aus unerfindlichen Gründen wurde diese Fläche aber in den letzten Jahren in eine Wohnbaufläche umgewandelt und als Bauland verkauft. Diese Fläche hätte optimal in das Konzept der Richtlinie gepasst und den gesamten westliche Teilbereich von Hattenburg bis zum Baugebiet Burghalde abgedeckt und damit kurze Wege garantiert.

 Weil in den Ausführungen der Verwaltung zusätzlich erkennbar wird, dass die jetzige Vorgehensweise bis Ende 2021 keine merkbare Verbesserung bringt, muss nach anderen Lösungen gesucht werde, Hier bietet sich die Nutzung des ehemaligen Krankenhausgebäudes optimal an, denn ohne grundlegende Umbaumaßnahmen könnte hier ausreichend Flächen als Kindergartenplätze genutzt werden in einem Umfeld, das kaum besser an anderer Stelle zur Verfügung steht.

 

- ausreichend Platz für drei bis vier Gruppen

- ausreichend Außenbereichsflächen

- verkehrsarmes Umfeld im Grünen

- ortsnahe Einbindung für den ganzen nördlichen Bereich von Ochsenhausen einschließlich Siechberg I bis III neu

- gute umgebende Infrastruktur von der Zufahrt bis zum Parkplatz

- geringer finanzieller Aufwand für notwendige Umbaumaßnahmen.

 

 

Auch wenn der Landkreis noch Eigentümer der Krankenhausimmobilie ist, darf nicht gegen die Interessen der Bürgerschaft in einer Nacht- und Nebelaktion (persönliche Abmachungen) dieses für vielerlei Nutzungen brauchbare Gebäude dem Erdboden gleich gemacht werden. Hier muss der neue Gemeinderat die Möglichkeit haben, steuernd einzugreifen und die Interessen der Stadt nachhaltig zur Geltung zu bringen. Hier ist aber auch der Kreistag des Landkreises gefordert, sich seiner Verantwortung gegenüber der Stadt gerecht zu werden. Er sollte auch daran erinnert werden, welche Zusagen der Landkreis in finanzieller und organisatorische Hinsicht bei der Schließung des Krankenhauses der Stadt gegenüber gemacht hat.

 Ehemaliges Kreiskrankenhaus

 

Sollte die Stadt an der Erweiterung des jetzigen Kindergartens in der Riedstraße festhalten, dann muss aus der Bürgerschaft heraus die Einleitung eines Bürgerentscheids gemäß den Möglichkeiten de Gemeindeordnung vorangetrieben werden. Noch besteht hierfür Zeit bis zum 28.06.2019, um die hierfür notwendigen Unterschriften ( ca. 500 ) zu besorgen. Diese Frist zur Beantragung eines Bürgerentscheids (Bürgerbegehren) beginnt ab der öffentlichen Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses und muss innerhalb von drei Monaten ab dieser Bekanntgabe eingereicht werden. Diese Bekanntgabe ist am 29.03.2019 im OAZ Nr. 13/2019 erfolgt.