Finanzsituation stabilisieren - Für weiter Interessierte

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Eine Kommune pendelt im finanziellen Bereich zwischen drei Bereichen. Das genau zu erklären, ist nicht ganz einfach, weil die Finanzbeziehungen zwischen Gemeinde, Landkreis, Land und Bund eng verflochten sind. Dennoch soll ein Versuch gemacht werden, diese Verflechtungen in vereinfachter Form für Jedermann verständlich zu erklären:

 

Zunächst ist festzustellen, dass vom Land jährlich eine Bedarfsmesszahl festgelegt wird, die sich aus der Einwohnerzahl und dem Kopfbetrag (jährliche Bedarfszahl je Einwohner) zusammensetzt. Dieser Kopfbetrag betrug im Jahre 2018 je Einwohner 1 409,10 €. Bei einer Einwohnerzahl von

8 812 Einwohnern machte dies in Ochsenhausen eine Summe von 12 416 989 € aus und dies ist dann die Bedarfsmesszahl. Und um diese Bedarfsmesszahl dreht sich eigentlich alles, denn:

erwirtschaftet nun eine Gemeinde aus eigenen Steuereinnahmen und Zuweisungen mehr als diese Messzahl, dann muss sie in den Finanzausgleichstopf des Landes einzahlen und erwirtschaftet sie dagegen aber weniger als diese Messzahl, dann bekommt sie aus diesem Finanzausgleichstopf entsprechende Finanzmittel. Dies allerdings nicht in voller Höhe und mit einer Verzögerung von zwei Jahren.