Finanzsituation stabilisieren

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Die Finanzsituation in der Stadt Ochsenhausen ist angespannt, auch wenn es die Verantwortlichen teilweise ganz anders beurteilen und gar verharmlosen. In den vergangenen Jahren wurde ganz einfach weit über die Verhältnisse gelebt.

Ein typischer Fall ist das neue Feuerwehrgerätehaus; mit geplanten Baukosten von 3,6 Mio € beschlossen ist das Projekt inzwischen bei über 6,2 Mio € angelangt und noch ist kein Stein verbaut. Ein weiterer Fall ist der Kreisverkehr an der B 312 / L 265 beim ehemaligen Gasthaus Ochsen, der mit Sicherheit mindestens das Doppelte gekostet hat als ursprünglich in den Finanzierungsvoraussagen angenommen wurde.

 

Seit Jahren wird deutlich, dass in Ochsenhausen die eigenen Einnahmen immer mehr zurückgehen und die Ausgaben aber immer weiter steigen. Eine verantwortliche Finanzpolitik setzt aber voraus, dass in der Verwaltung und im Gemeinderat nicht nur bei der Aufstellung des Haushaltsplans einmal im Jahr die Finanzlage gründlich analysiert, sondern ständig einer Kontrolle unterzogen wird, um die Einnahmen - und die Ausgabenwicklung des laufenden Haushaltsjahres nicht aus den Augen zu verlieren. Dafür ist hauptsächlich der Gemeinderat mit seiner gesetzlich verankerten Kontrollfunktion zuständig und muss dies laufend von der Verwaltung einfordern.

 

Thema Investitionen:

Ganz wichtig ist dabei, dass anstehende Investitionen auf die Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft und möglichst mit belastbaren Zahlen unterlegt werden. Es kann und darf nicht sein , dass während der Bauphase die Kosten explodieren und niemand in Verwaltung und Gemeinderat fühlt sich verantwortlich, wenn die Kosten aus dem Ruder laufen (siehe Feuerwehrgerätehaus, wo weder die Sinnhaftigkeit ausreichend begründet noch der entscheidungsrelevante Kostenvoranschlag der Realität entsprochen haben).

Und wichtig ist bei diesem Kostenbereich aber auch, dass die Architekten, die Ingenieurbüros und Gutachter mit Bedacht ausgewählt werden, denn wer andauernd die ursprünglich festgelegten Kosten überschreitet, der handelt nicht im Interesse des Auftraggebers. Dummerweise und kontraproduktiv orientieren sich die Honorare lt. Honorarordnung immer an den Baukosten.

 

 

Thema - Laufendes Verwaltungshandeln:

Ein großer Kostenblock sind die Personal- und Sachkosten.

Bei den Personalkosten sind durch tarifliche Änderungen bekanntermaßen jährliche Steigerungen zu erwarten, aber es muss deshalb streng darauf geachtet werden, dass die Notwendigkeit von Stellenmehrungen sehr genau hinterfragt wird.

Genauso verhält es sich bei den Sachkosten, denn auch hier geht es ohne permanente Überprüfung der erbrachten bzw. der zu erbringenden Dienstleistungen nicht. Und dazu zählt auch die Übernahme von Verantwortung.

In unserem Rathaus arbeiten viel gutdotierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen die Ausarbeitung von Projekten sowohl zugemutet als auch abzuverlangen ist. Es müssen nicht bei jedem Projekt externe Gutachter und Dienstleister eingeschaltet werden, auf die dann die Verantwortung abgeschoben werden kann und die für ihre Leistungen dann fürstliche Honorare einstreichen.

Resümee:

Um nicht den Eindruck zu erwecken, wir von der Gruppierung „PRO-OX“ würden den Teufel an die Wand malen, bedarf es nur eines Blicke in den Haushaltserlass des Landratsamts vom 12.03.2019.

Darin steht u.a.:

- ….......mittelfristig werden „rote Zahlen“ geschrieben. Insofern darf es nicht mehr ein Randthema für die Verantwortungsträger bleiben, in die Strukturen des Haushalte zu gehen und insbesondere im Wege von zielgerichteter Aufgabenkritik ohne Tabus Einsparpotenziale auszuloten. Schließlich kommen auf die Stadt mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses und dem Ausbau des Kindergartensektors neben einem Investitionsvolumen von 8,5 Mio € zusätzlich jährliche Folgekosten von fast 1 Mio € hinzu.

- ….......

- Wird in die Betrachtung der Schulden noch der Eigenbetrieb und die Außenfinanzierung des Neubaugebiets „Am Siechberg III“ einbezogen, geht die Stadt mit diesem Haushalt in ein Obligo von 14,14 Mio .€ !

- Mit der prognostizierten Neuverschuldung jedenfalls werden die Bemühungen des Schuldenabbaus der zurückliegenden Jahre paralysiert.

  

Bedarf es da noch eines weiteren Kommentars?

Wir sind der Auffassung, dass der Zug der finanziellen Vorsorge in unserer Stadt auf einem völlig falsche Gleis steht und es bedarf einer Weichenstellung und Neuausrichtung, um wieder auf eine sichere Fahrstrecke ohne Schleudergefahr zu kommen.

 


 

Eine Kommune pendelt im finanziellen Bereich zwischen drei Bereichen. Das genau zu erklären, ist nicht ganz einfach, weil die Finanzbeziehungen zwischen Gemeinde, Landkreis, Land und Bund eng verflochten sind. Dennoch soll ein Versuch gemacht werden, diese Verflechtungen in vereinfachter Form für Jedermann verständlich zu erklären:

 

Zunächst ist festzustellen, dass vom Land jährlich eine Bedarfsmesszahl festgelegt wird, die sich aus der Einwohnerzahl und dem Kopfbetrag (jährliche Bedarfszahl je Einwohner) zusammensetzt. Dieser Kopfbetrag betrug im Jahre 2018 je Einwohner 1 409,10 €. Bei einer Einwohnerzahl von

8 812 Einwohnern machte dies in Ochsenhausen eine Summe von 12 416 989 € aus und dies ist dann die Bedarfsmesszahl. Und um diese Bedarfsmesszahl dreht sich eigentlich alles, denn:

erwirtschaftet nun eine Gemeinde aus eigenen Steuereinnahmen und Zuweisungen mehr als diese Messzahl, dann muss sie in den Finanzausgleichstopf des Landes einzahlen und erwirtschaftet sie dagegen aber weniger als diese Messzahl, dann bekommt sie aus diesem Finanzausgleichstopf entsprechende Finanzmittel. Dies allerdings nicht in voller Höhe und mit einer Verzögerung von zwei Jahren.