Vorabinformationen zur kommenden Gemeinderatssitzung am 13.07.2021

UPDATE siehe unten; weitere Vorabinformationen zur Gemeinderatssitzung am 13.7.21

Um unsere kommunalpolitischen Vorstellungen bekanntzumachen, müssen wir uns leider auf diesen unkonventionellen Weg begeben, denn in der Sitzung selbst können wir unsere Meinung schon zum Ausdruck bringen, die Wirkung ist aber gleich null, weil wir als Minderheit kein Gehör finden und die anderen Gemeinderatsmitglieder den Weg des geringsten Widerstands gehen und sich überwiegend der Verwaltungsmeinung anschließen.

In der kommenden Gemeinderatsitzung stehen ganz wegweisende Themen zur Beratung an und die Verwaltung hat dazu bereits die Sitzungsvorlagen in die Homepage der Stadt eingestellt. Die Sichtweise und Einschätzung von PRO-OX können sie deshalb den nachfolgenden Beiträgen entnehmen:

 

 

 1. Lärmaktionsplan – Fortschreibung

 

Ohne auf die formellen und terminlichen Versäumnisse der Vergangenheit auf Bundes- und Landesebene einzugehen, stellt sich jetzt die Frage, was in der Kürze der Zeit auf kommunaler Ebene noch möglich ist. Schon bei der letzten Beratung im GR wurde deutlich, dass an neuralgischen Punkten innerhalb des Stadtgebiets dringend weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Die von der Verwaltung damals genannten Möglichkeiten wie:

  • die Herstellung eines Kreisverkehrs beim Gasthaus Adler
  • oder die Herstellung eines Fahrbahnteilers in der Ulmerstraße

  • und die Ausweisung von „Ruhigen Gebieten“ im Bereich Krummbach und Freibad Ziegelweiher

sind Pseudomaßnahmen, die kurz- und mittelfristig den betroffenen Anwohnern nichts bringen.


Viel interessanter ist der jetzt im Rahmen der Behördenbeteiligung vorgelegte Vorschlag des Regierungspräsidiums Tübingen, die stadtdurchquerenden B 312 (Biberacher Straße, Post- und Memminger Straße) und die L 265 (Ulmer Straße und Schlossstraße) mit einer ganztägigen Geschwindigkeitsreduzierung auszuweisen.


Auch die Anlieger schlagen im Rahmen der Anhörung Einwände und Vorschläge wie z.B. Tempolimit 30 km/h, lärm arme Straßenbeläge, Schallschutzmaßnahmen an Stützmauern und weitere Geschwindigkeitsmessanlagen vor. Da bei diesen beiden Straßen aber die Baulastträgerschaft beim Bund und beim Land liegen, sind die meisten dieser Maßnahmen auch nur mittelfristig umsetzbar.

Was hilft uns also kurzfristig weiter? Wenn schon das Regierungspräsidium mit einem so weitgehenden Vorschlag kommt, dann sollten, ja müssen wir im Gemeinderat diese Hand ergreifen und eine ganztägige und durchgehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h von Ortstafel bis Ortstafel an B 312 und L 265 beschließen und hierfür die Genehmigung beantragen. Ein noch weitergehender Vorschlag unsererseits wäre, das ganze Stadtgebiet als 30 km/h-Zone festzusetzen, so wie es die Stadt Ulm und andere Städte erst kürzlich gefordert haben (SZ-Bericht vom 07.07.2021).

Unser Antrag von PRO-OX wird deshalb lauten:

  1. Die Stadt Ochsenhausen stimmt dem Vorschlag des Regierungspräsidiums Tübingen zu und beantragt die Geschwindigkeitsreduzierung entlang der B 312 und L 265 auf

    30 km/h innerhalb des Stadtgebiets jeweils von Ortstafel zu Ortstafel.

  2. Alternativ wird die Stadtverwaltung beauftragt, bei der zuständigen Genehmigungsbehörde für das ganze Stadtgebiet von Ochsenhausen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zu beantragen (Modellversuch).

  3. Beim Landkreis Biberach ist zu beantragen, dass die Einnahmen aus den mobilen und stationären Geschwindigkeitsmessanlagen abzgl. der Aufwendungen der Stadt Ochsenhausen zufließen und hier für Lärmschutzmaßnahmen und verkehrslenkenden Maßnahmen verwendet werden.

 

 

 2. Gestaltung Restfläche Rottuminsel

 

Am südlichen Ende der Rottuminsel zwischen Rottum und Kanal hat die Stadt eine Fläche von ca. 200 m² zurückbehalten und nun soll diese Fläche möglichst attraktiv gestaltet werden. Bereits am 20.4.21 hat darüber eine Beratung im Gemeinderat stattgefunden und dem beauftragten Planungsbüro wurden eine Vielzahl von Anregungen mit auf den Weg gegeben.

Wir von PRO-OX fragen uns dabei, warum wurde nur so eine kleine Fläche zurückbehalten, denn die Stadt ist mit solchen wertvollen Grüninseln im Kernstadtbereich nicht gerade gesegnet. Und jetzt auf gerade mal 200 m² ist nicht mehr viel möglich, zumal noch ein befestigter Weg zur Bewirtschaftung der Wehranlage hergestellt werden muss.

 

Im Haushaltsplan sind für diese Gestaltung 100 000 Euro bereitgestellt und weitere 100 000 Euro im kommenden Jahr. Sollte ein weiterer Steg über die Rottum gebaut werden, dann sind nochmals 125 000 Euro erforderlich, also insgesamt 325 000 Euro für 200 m² !!!!

 

Da die Freifläche innerhalb des neuen Pflegezentrums auch nicht gerade üppig ist, sind die Bewohner und Besucher dieser Einrichtung auf weitere Freiflächen außerhalb des Zentrums angewiesen, um sich zusammensetzen zu können. Für die Errichtung von Spieloasen bleibt deshalb u.E. kein Raum und auch ein weiterer Steg ist nicht notwendig. Es reicht aus, wenn ein paar schattenspendende Bäume gepflanzt und mit entsprechenden Sitzgruppen versehen werden. Zusätzlich ist eine ansprechende Ufergestaltung unter Einbeziehung der vorhandenen Ufersteine ausreichend, um diese kleine Fläche mit vertretbarem Finanzaufwand noch einigermaßen nutzbar zu machen.

 

 Von hochtrabenden Plänen muss sich die Stadt an dieser Stelle leider verabschieden. Die Verwaltung und der frühere Gemeinderat hätte schon vor dem Verkauf der Rottuminselflächen überlegen müssen, was an dieser Stelle möglich sein sollte. Jetzt ist es zu spät und für „wahnsinnig“ viel Geld lässt hier auf dieser kleinen Fläche das früher Versäumte nicht ausgleichen!

 

(Anmerkung hierzu: Die Stadt wäre gut beraten, anstelle dieser hohen Aufwendungen an dieser weniger geeigneten Stelle diese dann freien Mittel im Bereich des ehemaligen Baywa-Geländes einzusetzen und dort nicht jeden m² zu verkaufen. Hier könnte an dieser Stelle noch ein komfortabler Natur- und Aufenthaltsbereich geschaffen werden. Es reichen dort auch weniger Mehrfamilienhäuser durch einen potentiellen und schillernden Bauträger)

 

Unser Antrag wird deshalb lauten:

  1. auf einen weiteren Steg über die Rottum ist zu verzichten

  2. von einer aufwendigen Gestaltung dieser Fläche ist abzusehen

  3. auf den Flächen ohne Befestigung sind Bäume zu pflanzen und Sitzmöglichkeiten zu schaffen.

 

 3. Vergabe von weiteren Planungsleistungen zur Sanierung der Riedstraße

 

Schon seit mehr als zwei Jahren wird über die Sanierung der Riedstraße debattiert, weil angeblich der Abwasserkanal zu klein und auch die Einleitungsgenehmigung für den bestehenden Regenüberlauf erloschen ist. Der Kostenrahmen beträgt ca. 5,6 Mio Euro. Das IngBüro AGP aus Bad Waldsee wurde hierfür mit der Planung mit den Leistungsphasen 1 – 5 beauftragt:

Leistungsphase

1: Grundlagenermittlung ( Kostenanteil 2 %)

2: Vorplanung 20 %

3: Entwurfsplanung 25 %

4: Genehmigungsplanung 5 %

5: Ausführungsplanung 15 %

 

Jetzt sollen die weiteren Leistungsphasen 6 – 9 auch an das IngBüro AGP (einziger Anbieter) vergeben werden:

Leistungsphase

6: Vorbereitung der Vergabe 13 %

7: Mitwirkung bei der Vergabe 4 %

8: Bauoberleitung 15%

9: Objektbetreuung 1%

 

Nach den Festsetzungen der früheren Honorarordnung (HOAJ) hätten diese Planungskosten bei den Gesamtbaukosten von ca. 5.6 Mio Euro einen Betrag zwischen 290 000 und 370 000 Euro je nach Schwierigkeitsgrad ausgemacht. Der Europäische Gerichtshof hat aber am 4.7.2019 diese Honorarordnung als rechtswidrig eingestuft und jetzt sind keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr vorgesehen, sondern das Honorar muss je Bauvorhaben einzeln in Höhe und Umfang ausgehandelt werden.

 

Es genügt demzufolge jetzt nicht mehr einfach zu sagen, wir vergeben die einzelnen Leistungsphasen an das oder jenes IngBüro, sondern jetzt bedarf es der genauen Honorarfestsetzung im Voraus und deshalb muss die Verwaltung dem Gemeinderat auch diese Honorarhöhe zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Unser Antrag wird deshalb lauten:

  1. Bevor eine Vergabe an das IngBüro AGP beschlossen werden kann, ist dem Gemeinderat die vorgesehene Gesamthonorarsumme für das Bauvorhaben „Riedstraße“ vorzulegen und zu begründen.

 

 

 

UPDATE: Weitere Vorabinformationen zur Gemeinderatssitzung am 13.7.21

 

4. Vorstellung der Digitalstrategie der Stadt sowie Beschaffung einer Software für das Gebäude- und Energiemanagement

 

 

Um für die neue digitale Arbeitswelt gewappnet zu sein, ist es notwendig, sich den technischen Neuerungen durch Weiterbildung und Beschaffung von technischer Infrastruktur anzunähern und anzupassen. Insofern finden wir es gut, dass

  1. dass Gemeinderat die personelle Voraussetzung durch die Einstellung einer Fachkraft geschaffen,

  2. die Verwaltung die verwaltungsinterne Ausbildung forciert,

  3. dabei die Bevölkerung in die digitalen Zusammenhänge einbindet und

  4. die technischen Voraussetzungen für die notwendigen zielgerichteten Arbeitsabläufe durch an Erwerb der hierzu erforderlichen Software mit späterer Erweiterungsmöglichkeit schafft.

 

Wir von der PRO-OX-Fraktion werden keine weiteren Anträge stellen, sondern den vorgelegten Beschlussanträgen zustimmen.

 

5. Straßensanierungen 2021 im Gemeindegebiet – Vergabe der Bauarbeiten

 

 

Bei der Haushaltsplanberatung zum Haushalt 2021 wurde vom Gemeinderat die Sanierung von verschiedenen Straßen angemahnt und gebeten, die erforderlichen Mittel bereitzustellen; detaillierte Forderungen wurden dann in den Ausschüssen erarbeitet. So hat der UT-Ausschuss am 20.01.21 ganz explizit eine genaue Auflistung der vom Gemeinderat als wichtig angesehenen Maßnahmen festgelegt. Diese Liste wurde dann allerdings von der Verwaltung nicht im Sinne des Gemeinderats modifiziert und dafür dann insgesamt „nur“ 50 000 Euro im HHPl bereitgestellt. Die Aussage der Verwaltung zur unterschiedlichen Festlegung dazu war dann, man könne die weiteren Ausgaben ja als „außerplanmäßige Ausgaben“ darstellen.

Entsprechend einer Priorisierungsliste wurden dann folgende Maßnahmen festgelegt, die noch in diesem Jahr umgesetzt werden sollten (mit und ohne HHPl-Ansatz): Kostenvoranschlag = KV)

 

Ochsenhausen:

  • Schloßstraße zwischen Lager Kösler und der Realschule KV 40 000,00 Euro

  • Kapfweg zwischen Kapfhalle und Fussweg zur Grenzenmühle KV 40 000,00 „

  • Schulstraße (Kreuzungsbereich westlich Centra-Utz) KV 50 000,00 „

  • Belagssanierung „Im Grund“ entlang Fa. Liebherr KV 150 000,00 „

Mittelbuch;

  • Zufahrt Wolfeshof KV 50 000,00 Euro

  • Endausbau Jakob-Fischer-Weg KV -0-

Reinstetten:

  • Endausbau Edenbacher Straße in Laubach KV 25 000,00 Euro

  • Endausbau Hinter den Gärten in Goppertshofen KV -0-

Die Leistungsverzeichnisse für diese priorisierten Baumaßnahmen wurde vom IngBüro AGP (von der Stadtverwaltung monopolisiertes IngBüro) erarbeitet und in der Presse ausgeschrieben. Am 28.0621 fand dann die Submission der Angebote statt und nun wird sich zeigen, wie realistisch diese Kostenvoranschläge waren und wie hoch die „außerplanmäßigen Ausgaben“ zu Buche schlagen werden. Unser bei der Beratung der Maßnahmen gemachter Vorschlag, zumindest ein Teil der Maßnahmen durch die „Wegebaugemeinschaft Albrand“ ausführen zu lassen, wurde von der Verwaltung in den Wind geschlagen.


(Anmerkung hierzu) Die Wegebaugemeinschaft Albrand ist eine gemeinnützige Einrichtung und in der Trägerschaft Gemeinden der Landkreises Biberach und Ravensburg getragen. Auch die Stadt Ochsenhausen ist Mitglied in der Einrichtung. Sie ist sozusagen der verlängerte Arm der gemeindlichen Bauhöfe und kann und darf sich deshalb an einer öffentlichen Ausschreibung nicht beteiligen. Die Leistungen sind allseits als hervorragend anerkannt und in aller Regel bis zu 1/3 niedriger als die bei einer öffentlichen Ausschreibung erzielten Kosten)


Die Ergebnisse der Ausschreibung werden dann in der Sitzung bekanntgegeben und es wird sich dann zeigen, wer der günstigste Anbieter sein wird und dem die Ausführung der Arbeiten übertragen werden. Wir von PRO-OX rechnen mit einem Kostenaufwand für diese Arbeiten von mindestens 600 000 Euro, für die eigentlich keine Mittel im Haushalt ausgewiesen sind. Hinzu kommen aus unserer Sicht noch mehrere andere Fragen, so z.B.:

  • Warum gerade die Zufahrt zum Wolfeshof in Mittelbuch, wo dort in Mittelbuch noch mehrere Grundstückszufahrten zu Einzelhöfen in nicht geteertem Zustand sind?

  • Wird für die Zufahrt zum Wolfeshof ein Erschließungsbeitrag für die Herstellung des Weges abgerechnet?

  • Werden für den Endausbau der Edenbacher Str. in Laubach dann Erschließungskosten von den Anliegern abgerechnet, denn diese Straße war noch nie endgültig hergestellt?

 

Wir von der PRO-OX-Fraktion können zumindest den Vergaben der aus unserer Sicht ungeklärten Vorhaben „Wolfeshof“ und „Edenbacher Str. in Laubach“ nicht zustimmen.

 

6. Vergabe von Bauplätzen für den Geschoßwohnungsbau im Baugebiet „Siechberg III“

 

 

Ein höchst - zumindest aus unserer Sicht- strittiger Punkt steht hierbei zur Beratung an, geht es doch um den Verkauf von Grundstücken von Mehrfamilienhäuser, die zumindest nach der Vorlage der Verwaltung bereits vergeben sind. Was unter vergeben zu verstehen ist, muss geklärt werden, denn der Bürgermeister hat in einer der letzten Sitzung bereits kundgetan, dass diese Plätze bereits verkauft seien.

Bei der Beratung über die Bauplatzpreisfestsetzung für das Baugebiet „Siechberg III“ im Januar 2020 wurde nur festgelegt, dass die Mehrfamilienhausplätze mindestens 280 Euro/m² kosten sollen. Über das weitere Prozedere zum eigentlichen Verkauf (wer, wieviel, wann usw.) wurde keine Festlegung getroffen, so dass der einzelne Verkauf die Entscheidung des Gemeinderats voraussetzt.

Unter Nichtberücksichtigung dieser Voraussetzung wurden jetzt von der Verwaltung bereits vier Bauplätze an die Fa. Schafitel (GR-Mitglied!), zwei Bauplätze an die Fa. Grundstücksgesellschaft Ulm GmbH&Co KG sowie ein Bauplatz an Michael Schlachter, Schwendi vergeben. Mit dieser Praxis ist die Verwaltung weit über ihre Zuständigkeit „hinaus geschossen“ und den Gemeinderat düpiert und vorgeführt. Diese Vorgehensweise kann nicht toleriert werden.

 

Unsere Anträge zu diesem TOP werden sein:

  1. die Verwaltung muss offenlegen, ob diese „angeblichen „ Verkäufe“ bereits protokolliert sind. Wenn ja, sind diese Verträge rückabzuwickeln.

  2. bevor nicht der Restbauplatz – vorgesehen für öffentlich geförderten Wohnungsbau – verkauft ist, wird an andere Interessenten höchstens ein Bauplatz verkauft,

  3. vor jedem weiteren Verkauf dieser MFH-Bauplätze ist ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

 

7. Verkauf weiterer (unerschlossener) Grundstücke im Gewerbezentrum Längenmoos

 

Die CDU-Fraktion hat in der letzten GR-Sitzung gefordert, von einem Verkauf einer größeren Fläche aus dem bisher noch unerschlossenen Gebiet vorerst abzusehen und zunächst weitere Planungsabschnitte für Gewerbeflächen vorzusehen. Daraus schließt nun die Verwaltung, doch den Verkauf der übrigen Flächen bis auf diese eine größere Fläche von ca. 20 000 m² (aus CDU-Antrag) anzugehen. Worin diese Eile begründet ist, muss die Verwaltung bzw. der handelnde Sachbearbeiter erklären, zumal diese Flächen noch unerschlossen sind, keinen Wasser- und Abwasseranschluss sowie keine Straßenanbindung haben. Außerdem ist ein angeblicher Interessent gar kein Gewerbetreibender, sondern ein Dienstleister (Assekuranz und Finanzmakler) und der somit nicht in einem Gewerbegebiet gehört.

 

Wir von der PRO-OX-Fraktion werden und können deshalb einem Verkauf zur jetzigen Zeit und unter diesen Umständen von Gewerbeflächen im Gewerbezentrum Längenmoos nicht zustimmen.

 

 

8. Vertraulichkeit von Sitzungsunterlagen des Gemeinderats (Antrag vom 02.05.21)

 

Schon seit längerer Zeit besteht ein Dissens zwischen dem Bürgermeister und dem GR-Mitglied Wohnhaas über die Behandlung von Sitzungsunterlagen, die vom Bürgermeister als „Vertraulich“ deklariert werden. Es handelt sich dabei um Vorlagen zur Sitzungen des Umwelt- und Technikausschusses, die in aller Regel aus Gründen des angeblichen „Urheberrechts“ vom Bürgermeister so bezeichnet werden.

Dieser Einordnung des Bürgermeisters steht aber eindeutig der § 41 b der Gemeindeordnung gegenüber und sowohl das Verwaltungsgericht Sigmaringen als auch das Landratsamt Biberach als Rechtsaufsicht sieht das zwischenzeitlich auch so und gibt dem genannten Gemeinderatsmitglied in vollem Umfang recht.

So schriebt das Landratsamt u.a.:

Die Sitzungsunterlagen zu Baugesuchen inklusive der zur Entscheidung notwendigen Planunterlagen sind somit im Regelfall gemäß § 41b Abs.3 GemO als öffentliche Anlage zu werten und dürfen in diesem Fall nach § 41b Abs.4 auch von den Gemeinderäten zur Wahrung ihres Amtes gegenüber Dritten bekanntgegeben werden ……… Die Einhaltung des § 41 b GemO ist künftig von der Stadt ochsenhausen zu beachten…………. .

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen urteilt in einer Stellungnahme zum gleichen Thema u.a.:

Zwar dürfen nach § 41b Abs.4 GemO die Mitglieder des Gemeinderats den Inhalt von Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen, ausgenommen personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, zur Wahrung ihres Amtes gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit bekannt geben. Dies kann zur Wahrung des Mandats erforderlich sein, beispielsweise um sachkundigen Rat einzuholen oder zur Darlegung der eigenen Auffassung gegenüber der Öffentlichkeit. Insofern besteht keine Verschwiegenheitspflicht der Gemeinderäte (mehr).

Im Übrigen wurden in diesem Zusammenhang von dem besagten GR-Mitglied noch nie die Vorlagen zu Gemeinderatssitzungen angemahnt, sondern ausschließlich die Sitzungsvorlagen zu den UT-Sitzungen. Und von einer Urheberrechtsverletzung spricht weder das Landratsamt noch das Verwaltungsgericht und somit ist dieser angegebene „Rechtfertigungsgrund“ überhaupt nicht gegeben.

Warum hier der Bürgermeister an nicht rechtsrelevanten Punkten festhält, ist zumindest für uns nicht nachvollziehbar. Offensicht geht es ihm hierbei allein um die „Deutungshoheit“ ohne rechtliche Begründung.

Wir von der PRO-OX-Fraktion werden die Ausführungen des Bürgermeisters - wie von ihm n der Sitzungsvorlage vorgesehen - nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern beantragen, dass sich der Bürgermeister künftig in dieser Angelegenheit an Recht und Gesetz hält und kein eigenes „Süppchen kocht“.

 

 

Guten Morgen Stadtverwaltung

 

Fußgängerüberweg muss verlegt werden

                      Neuer Zebrastreifen kommt aber erst nächstes Jahr 

                      -  „guten Morgen Stadtverwaltung“!  -

 

In der letzten Umwelt- und Technikausschusssitzung des Gemeinderats Ochsenhausen (UT) am 03.11.2020 wurde ein Missstand angesprochen, der schon seit fast zwei Jahren dahinschlummert und die Stadtverwaltung sehenden Auges keinen „Schnaufer“ tut. Jetzt zu einer Zeit, in der das Kind längst in den Brunnen gefallen ist, wachen die Protagonisten auf und tun so, als ob sich ein Problem über Nacht aufgetan hat. Doch dem ist überhaupt nicht so!

Vor vielen Monaten wurde im UT das Baugesuch für die Neubebauung in der Schlossstraße in Ochsenhausen beraten und dann das gemeindliche Einvernehmen hergestellt, obwohl der damalige Gemeinderat Eckbert Dreyer erhebliche Bedenken geäußert und darauf aufmerksam gemacht hat, dass die neue Tiefgaragenzufahrt genau auf den bestehenden Fußgängerüberweg zuläuft. Eigentlich hätte bereits das Stadtbauamt als Fachbehörde im Vorfeld dieses Problem erkennen und planerisch und verkehrstechnisch darauf einwirken müssen, dass diese Unvereinbarkeit aus der Welt geschafft wird und damit schon gar nicht entsteht.

Trotz dieser geäußerten Bedenken (Herr Dreyer wurde oft ob seiner fundierten und sachbezogenen Äußerungen „belächelt“) wurde das gemeindliche Einvernehmen hergestellt und durch das Landratsamt (das in dieser Angelegenheit wohl auch nicht gerade hellwach war) die Baugenehmigung erteilt. Monate gingen ins Land und weder Bauherr noch die ständig im Stadtgebiet präsenten Mitarbeiter des Bauamts haben im Laufe dieser langen Zeit nicht bemerkt, dass sich hier für die Fußgänger und vor allem die Schulkinder ein Riesenproblem anbahnt.

Bereits am 12.09.2020 wurde durch Vertreter der PRO-OX-Fraktion das Ordnungsamt der Stadt schriftlich verständigt und um Abhilfe gebeten; die Antwort war, dass das Problem erkannt und zunächst die Verkehrsschau eingeschaltet werden müsse. Jetzt nach dem erneuten Hinweis in der UT-Sitzung spricht der Bürgermeister davon, dass schon bei der Zustimmung zum Bauvorhaben darauf hingewiesen wurde, dass die Ausfahrt aus der Tiefgarage geprüft werden müsse; aber erst nach der Fertigstellung des Baus sei dieses Problem in den Fokus gerückt; einfach genial!

 

Der Sachstand lt. Zeitungsmeldung (im Ochsenhauser Anzeiger stehen bisher ja keine Berichte über Ausschusssitzungen) ist u.a.:

 

  • mit der Verkehrsschau wurde gesprochen; einer provisorischen Verlegung wird nicht zugestimmt (Verkehrsschau besteht aus Vertretern der Stadt, der Polizei und des Landratsamts)
  • die Straßenmeisterei kommt erst im März dazu, sich darum zu kümmern (Schlossstraße ist Landesstraße)
  • neuer Überweg muss mit LED-Beleuchtung und taktilen Elementen ausgestattet werden und damit eine Verbesserung für alle Fußgänger
  • wer die Kosten dieser Verlegung trägt, werde derzeit noch abgestimmt

 

Hierzu müssen wir doch noch Stellung beziehen und unsere Vorschläge machen bzw. Fragen stellen:

 

  1. Wie kann es sein, dass niemand der Stadtverwaltung/Stadtbauamt bei der Vorprüfung des Baugesuchs und vor der Beratung im UT dieses Problem erkannte?
  2. Warum werden Bedenken des Gemeinderats nicht ernst genommen?
  3. Wie kann es sein, dass fast zwei Jahre seit Beginn der Baumaßnahme ins Land gehen und Niemandem der Stadtverwaltung fällt auf, dass sich hier ein Problem auftut?
  4. Warum muss bis März 2021 gewartet werden, bis die Straßenmeisterei Zeit zur Verlegung hat? Kann hierzu keine Privatfirma beauftragt werden, die aufgrund der Dringlichkeit möglichst schnell handelt?
  5. Ist der Übergangsvorschlag des Bürgermeisters überhaupt tauglich, denn den Grundschul- und Kindergartenkindern werden wesentlich längere Wege – vorbei an Parkbuchten und einer Tiefgaragenzufahrt – zugemutet? Nehmen die Schulkinder überhaupt diesen Umweg in Kauf oder gehen sie nicht einfach den kürzesten Weg über den bisherigen Zebrastreifen (Überweg)?
  6. Muss nicht der bisherige Zebrastreifen bzw. Überweg ab der Eröffnung der neuen Tiefgaragenzufahrt sofort beseitigt werden?
  7. Warum muss hier die Kostenübernahme abgestimmt werden? Kommt hier nicht das „Verursacherprinzip“ in Frage? Ursache dieser Verlegung ist doch die bauliche Maßnahme des Investors!