Bericht von der Gemeinderatssitzung am 26.05.2020

Mit einem Paukenschlag begann die Sitzung des Gemeinderats, die wiederum aufgrund der Abstands- und Hygienerichtlinien in der Kapfhalle vor einer ausgelosten Anzahl von Zuhörern stattfand.

 

Fast genüsslich erklärte der Bürgermeister einleitend, dass die von der PRO-OX-Fraktion eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt gegen ihn für völlig unbegründet zurückgewiesen worden und seine Handlungsweise in allen Punkten bestätigt worden sei. Auf den Antrag eines Gemeinderatsmitglieds hin, die Kosten der Verwaltung für die Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde zu ermitteln, habe einen Kostenaufwand von 785,00 Euro zu Tage gefördert.

Ebenfalls sei ein Eilantrag eines Bürgers, der gegen die kürzlich stattgefundene Umwelt- und Technikausschusssitzung im Sitzungssaal des Rathauses die Absetzung gefordert habe, gescheitert.

GR Holland als Sprecher der Freien Wähler setzte dem ganzen Spiel noch einen drauf und bekräftigte, dass der Gemeinderat es nicht zulassen werde, eine vergiftete Atmosphäre in die Gemeinde zu tragen und der Bürgermeister habe das volle Vertrauen des übrigen Gemeinderats. Er forderte die PRO-OX-Vertreter dazu auf, zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zurück zu kehren.

Am Ende des öffentlichen Sitzungsteils entgegnete dann GR Wohnhaas als Sprecher der PRO-OX-Fraktion den einleitenden Bemerkungen des Bürgermeisters und von Herrn Holland:

Er finde die Ausführungen von Herrn Holland in der Sache Dienstaufsichtsbeschwerde befremdlich. Die Dienstaufsichtsbeschwerde habe sich nicht ausschließlich gegen den Bürgermeister, sondern gleichermaßen gegen den Gemeinderat gerichtet.

  • Wir haben im November 2019 insgesamt 6 Anträge zur Transparenz der Gemeinderatsarbeit eingereicht und davon sind 4 Anträge dem organisatorischen Bereich und 2 dem rechtlichen bzw. dem gesetzlichen Bereich zuzuordnen. Und auch die zwei beanstandeten Rechtsbereiche – zu denen es definitiv keine Alternative gibt – hat der Gemeinderat durch Mehrheitsbeschluss abgelehnt. Es handelt sich dabei
  1. um die laufenden Mitteilungen (PRESSESTATUT) der Fraktionen im Mitteilungsblatt OAZ zu gemeinderelevanten Themen und
  2. um die Bekanntgabe der öffentlich gefassten Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats.

Da diese Anträge trotz rechtlicher Festsetzung in der Gemeindeordnung am 21.01.2020 abgelehnt worden und damit rechtswidrig gewesen und selbst ein Hinweis an den Bürgermeister auf diese Rechtswidrigkeit ohne Reaktion geblieben sei, habe zur Durchsetzung dieses Rechtsanspruchs keine andere Wahl bestanden, als eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Kommunalaufsicht einzureichen.

Bei diesem Verfahren gehe es nicht um eine Rechthaberei der PRO-OX-Fraktion, sondern es gehe um die verfassungsgemäße Handlungsweise des Gemeinderats und um einen gesetzlichen Anspruch der Bürgerinnen und Bürger. Noch bestehe kein Rede- und Denkverbot und vor allem lassen wir uns nicht abbringen von diesem Weg der Forderung nach mehr Transparenz.

Ganz besonders befremdlich war die Einlassung des Bürgermeisters zur Kostenermittlung der Verwaltungstätigkeit in diesem Zusammenhang, denn es geht hier ja nicht um ein Verwaltungshandeln im klassischen Sinne, sondern um die Klarstellung und Festlegung verwaltungsinternen Handelns. Wer so gesetzwidrig argumentiert, hat die Ablaufwelt einer Gemeinde nicht verstanden.

 

Im Übrigen:

Die Stellungnahme des Landratsamts ist nicht nur dürftig, sondern gibt dem Bürgermeister einen Freibrief für ungesetzliches Handeln. Wir haben deshalb zwischenzeitlich eine Beschwerde beim Regierungspräsidium Tübingen gegen das Landratsamt als Kommunalaufsicht vorgelegt und warten ab, wie von dort entschieden wird. Wir sahen uns dazu veranlasst, weil es um elementare Grundlagen demokratischen Handelns geht.